Website Barrierefrei in Österreich – Was Unternehmer ab 2025 wissen müssen
Ab dem 28. Juni 2025 tritt in Österreich das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) in Kraft. Dieses Gesetz verpflichtet viele Unternehmen dazu, ihre digitalen Angebote – insbesondere Websites – barrierefrei zu gestalten. In diesem Beitrag erfahren Sie, was das bedeutet, wen es betrifft und wie Sie sich optimal vorbereiten können.
Was bedeutet digitale Barrierefreiheit?
Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Websites und Online-Dienste so gestaltet sind, dass sie von allen Menschen uneingeschränkt genutzt werden können, unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen.
- Texte, die von Screenreadern vorgelesen werden können
- Untertitel für Videos
- Navigation, die auch per Tastatur bedienbar ist
- Ausreichende Kontraste und skalierbare Schriftgrößen
Rechtliche Grundlagen: Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG)
Das BaFG setzt die EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act) in österreichisches Recht um. Ab dem 28. Juni 2025 sind Unternehmen verpflichtet, ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei anzubieten. Dazu zählen u. a.:
- Websites und Online-Shops
- Apps und E-Books
- Buchungs- und Reservierungssysteme
- Bank- und Telefondienste
Die gesetzlichen Anforderungen orientieren sich an den internationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).
Wer ist betroffen?
Grundsätzlich gilt das Gesetz für alle Unternehmen, die digitale Dienstleistungen anbieten. Allerdings gibt es Ausnahmen:
- Kleinstunternehmen: Weniger als 10 Mitarbeitende und unter 2 Mio. € Jahresumsatz
- Unverhältnismäßige Belastung: Wenn der Aufwand wirtschaftlich nicht tragbar ist oder die Funktion erheblich beeinträchtigt wird
Was bedeutet das für Kleinunternehmer?
Auch wenn Kleinstunternehmen gesetzlich nicht verpflichtet sind, barrierefreie Websites anzubieten, profitieren sie dennoch:
- Erweiterte Zielgruppe: Bessere Nutzbarkeit für alle
- Besseres SEO: Suchmaschinen indexieren barrierefreie Seiten besser
- Stärkeres Image: Soziale Verantwortung zeigen wirkt positiv auf Ihre Marke aus
Was passiert bei Nichteinhaltung?
Unternehmen, die den Anforderungen nicht nachkommen, riskieren:
- Verwaltungsstrafen bis zu 80.000 €
- Reputationsschäden
- Unterlassungsklagen durch Betroffene oder Interessensvertretungen
Wie kann man eine Website barrierefrei gestalten?
Folgende Maßnahmen helfen bei der Umsetzung:
- Analyse der bestehenden Website
- Nutzung von Tools wie WAVE oder Axe
- Barrierefreies Design mit gutem Kontrast und klarer Struktur
- Alt-Texte für Bilder
- Untertitel oder Transkripte für Videos
- Tastaturfreundliche Navigation
- Regelmäßige Barrierefreiheits-Checks
Fazit
Das Barrierefreiheitsgesetz bringt neue Anforderungen, aber auch Chancen. Gerade für Kleinunternehmer kann ein barrierefreier Internetauftritt ein echter Wettbewerbsvorteil sein. Wer frühzeitig plant, kann unnötige Risiken vermeiden – und gleichzeitig seine Zielgruppe erweitern.
Nutzen Sie die Gelegenheit und bringen Sie Ihre Website rechtzeitig auf den neuesten Stand – barrierefrei, benutzerfreundlich und zukunftssicher.
Quellenhinweis: Dieser Beitrag basiert u. a. auf einem Artikel des STANDARD: Originalquelle.